Die Inventur ...
Der Merksatz zur Inventur lautet: Zu Beginn ihres/seines Gewerbes und danach jeweils am Ende des Geschäftsjahres ermittelt die Kauffrau/der Kaufmann durch Wiegen, Zählen, Messen oder Schätzen den mengen- und wertmäßigen Stand seines Vermögens und der Schulden.
Die Lernzielkontrolle zu unserem ersten Lernziel "Die Inventur" erreichen Sie durch den Link BwR - 1 Inventur Lzk
|